Impressum, AGB und Hausordnung

Impressum

Angaben zum Betreiber

Hotel Engelsburg
Engelsburg 2
42897 Remscheid

Betreiber:
Kantorek GbR
Gesellschafter: Emilian Kantorek und Monika Kantorek
In den Gärten 17
42799 Leichlingen

Kontakt

Telefon Hotel: 02191 65039

E-Mail: info@hotel-engelsburg.de
Website: www.hotel-engelsburg.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE279512944

Zuständige Aufsichtsbehörde

Ordnungsamt Remscheid

Weiterer Standort

Informationen zu unserer Unterkunft in Leichlingen finden Sie unter:
www.zimmerpension.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Engelsburg

1. Geltungsbereich und Hausordnung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für die damit verbundenen vereinbarten Leistungen des Hotels Engelsburg.

Betreiber und Vertragspartner ist die Kantorek GbR, Emilian und Monika Kantorek, In den Gärten 17, 42799 Leichlingen.

Die Hausordnung regelt die Nutzung der Zimmer, Gemeinschaftsräume und Außenbereiche. Auf die AGB und die Hausordnung wird vor Vertragsabschluss hingewiesen; dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.

Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bucht ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, hat es die untergebrachten Personen über die Hausordnung zu informieren.

2. Buchung, Vertragsabschluss und Vertragspartner

Buchungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auf anderem vereinbartem Weg erfolgen.

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald das Hotel die Buchung des Kunden annimmt. Die Annahme kann mündlich, telefonisch oder in Textform erfolgen. Eine schriftliche Vertragsurkunde ist nicht erforderlich.

Vertragspartner sind die Kantorek GbR und der Kunde, der die Buchung im eigenen Namen vornimmt. Bei Buchungen im Namen eines Unternehmens muss dieses bei der Buchung eindeutig als Vertragspartner benannt werden. Die Angabe eines abweichenden Rechnungsempfängers bewirkt für sich allein keinen Wechsel des Vertragspartners.

Maßgeblich sind der vereinbarte Aufenthaltszeitraum, die gebuchte Personenzahl und die bestätigten Leistungen.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

Das Hotel stellt die vereinbarten Zimmer für den gebuchten Zeitraum bereit und erbringt die bestätigten Leistungen.

Frühstück und sonstige Verpflegungsleistungen werden nicht angeboten und sind nicht Bestandteil des Übernachtungspreises.

Die Übernachtungskosten sind spätestens am Tag der Anreise für den gesamten gebuchten Zeitraum zu zahlen. Die Rechnungsstellung kann bereits vor der Anreise erfolgen.

Zusatzleistungen und die dafür anfallenden Entgelte werden vor ihrer Inanspruchnahme vereinbart. Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer angegeben.

4. Stornierung, Nichtanreise und abweichende Aufenthaltsdauer

Eine kostenlose Stornierung ist nicht vorgesehen, sofern bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags ist die Buchung verbindlich. Bei einer Stornierung bleibt grundsätzlich der gesamte vereinbarte Übernachtungspreis für den gebuchten Zeitraum geschuldet. Dies entspricht 100 % der vereinbarten Übernachtungskosten.

Dies gilt auch bei:

  • Nichtanreise;
  • verspäteter Anreise;
  • vorzeitiger Abreise;
  • einer Verkürzung des Aufenthalts auf Wunsch des Kunden;
  • persönlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen, die den Kunden oder die gebuchten Gäste an der Nutzung hindern.

Tatsächlich ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der betreffenden Zimmer werden nach den gesetzlichen Vorschriften angerechnet. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Stornierungen und Mitteilungen über eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise sollen zur besseren Nachvollziehbarkeit per E-Mail erfolgen.

5. Hinweis zum Widerrufsrecht bei privaten und geschäftlichen Buchungen

Für die Buchung unserer Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Dabei ist zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu unterscheiden.

5.1 Verbraucher – private Buchungen

Bei Verbrauchern ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

Dies gilt auch bei Buchungen per Telefon, E-Mail oder über das Internet.

Dieser Ausschluss entspricht Artikel 16 Buchstabe l der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.

5.2 Unternehmer – geschäftliche Buchungen

Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht von vornherein nicht zu.

Dies betrifft insbesondere Unternehmen, Kaufleute, Gewerbetreibende und Selbstständige, wenn sie die Buchung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vornehmen, beispielsweise zur Unterbringung ihrer Mitarbeiter.

Entscheidend ist der Zweck der konkreten Buchung. Bucht ein Kaufmann oder Selbstständiger überwiegend für private Zwecke, kann er als Verbraucher handeln. Dann gilt der in Abschnitt 5.1 erläuterte Ausschluss für terminierte Beherbergungsleistungen.

5.3 Stornierungsbedingungen

Für private und geschäftliche Buchungen gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen des Hotels gemäß Abschnitt 4 dieser AGB. Das fehlende Widerrufsrecht begründet kein kostenloses Stornierungsrecht.

6. Buchungsänderungen, Mitarbeiterwechsel und Verlängerungen

Änderungen des Aufenthaltszeitraums, der Personenzahl oder der untergebrachten Personen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. Ein Anspruch auf eine Änderung oder Verlängerung besteht nicht.

Bei einem Wechsel der untergebrachten Mitarbeiter oder sonstigen Gäste kann eine zusätzliche Zimmerreinigung mit Wechsel der Bettwäsche erforderlich sein.

Hierfür wird vor Bestätigung des Wechsels ein Entgelt vereinbart. Dieses beträgt je nach Zimmergröße und vereinbartem Reinigungsumfang 20,00 bis 80,00 EUR zuzüglich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern wird vor der Vereinbarung der konkrete Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer genannt.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach Bestätigung durch das Hotel und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich.

7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe

Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr zu räumen. Persönliche Gegenstände und Firmeneigentum sind mitzunehmen. Sämtliche überlassenen Schlüssel sind zurückzugeben.

Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach vorheriger Vereinbarung und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich. Das vereinbarte Entgelt beträgt jeweils 40,00 EUR einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer.

Bei einer schuldhaft verspäteten Zimmerfreigabe kann das Hotel nach den gesetzlichen Voraussetzungen Ersatz tatsächlich entstandener, erforderlicher Mehrkosten verlangen. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.

8. Kaution

Das Hotel kann eine Kaution zwischen 50,00 und 1.000,00 EUR verlangen. Die konkrete Höhe, der Bezug auf Zimmer oder Buchung sowie die Zahlungsweise werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt und vereinbart.

Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Ansprüche aus dem Beherbergungsverhältnis, insbesondere wegen schuldhaft verursachter Schäden, fehlenden Inventars oder außergewöhnlicher Verschmutzungen.

Bei beanstandungsfreier Rückgabe wird die Kaution am Abreisetag zurückgezahlt oder zur Rückzahlung angewiesen. Die Gutschrift kann abhängig von der Zahlungsweise später erfolgen.

Sind Ansprüche noch zu prüfen oder abzurechnen, darf ein angemessener Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten werden. Der nicht benötigte Betrag wird zurückgezahlt. Abzüge werden nachvollziehbar erläutert und belegt.

Übersteigen berechtigte Forderungen die Kaution, kann das Hotel den darüber hinausgehenden Betrag gesondert in Rechnung stellen.

9. Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen und Kostenpauschalen

9.1 Allgemeine Pflichten

Zimmer, Gemeinschaftsräume und Inventar sind sorgfältig zu behandeln. Schäden, Mängel und Verluste sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

Für schuldhaft verursachte Schäden und Verluste haftet der jeweils Verantwortliche nach den gesetzlichen Vorschriften. Normale Abnutzung und gewöhnliche Gebrauchsspuren werden nicht gesondert berechnet.

Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über den üblichen Reinigungsaufwand hinausgehen, werden dem Verantwortlichen als zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

9.2 Schlüsselverlust und Möbelanordnung

Für schuldhaft verursachte Verluste oder zusätzliche Arbeiten gelten folgende Pauschalen:

  • Verlust eines Zimmerschlüssels: 150,00 EUR;
  • erforderliche Wiederherstellung der Möbelanordnung nach unerlaubtem Verstellen: 50,00 EUR.

Notwendige Kosten eines Schlüsseldienstes oder weiterer Sicherheitsmaßnahmen können zusätzlich geltend gemacht werden, soweit sie nicht bereits von der Schlüsselpauschale erfasst und dem Verantwortlichen rechtlich zuzurechnen sind.

9.3 Abflüsse, Hebeanlage und Kläranlage

Bei einer durch verbotswidrige Entsorgung schuldhaft verursachten Verstopfung der Abflüsse, Hebeanlage oder Kläranlage wird eine Kostenpauschale von 300,00 EUR berechnet.

Bei einem Notfall oder am Wochenende können stattdessen die tatsächlich erforderlichen Kosten des Sanitärbetriebs entsprechend dessen Rechnung berechnet werden. Diese können bis zu 1.000,00 EUR betragen.

Pauschale und vollständige Handwerkerrechnung werden nicht nebeneinander für dieselbe Leistung berechnet.

9.4 Rauchverschmutzungen und Rauchschäden

Für durch Rauchen im Zimmer erforderliche zusätzliche Reinigungs- und gegebenenfalls Malerarbeiten wird eine Schadenspauschale von 300,00 EUR berechnet.

Werden Bettwäsche oder Inventar durch das Rauchen beschädigt, werden zusätzlich die erforderlichen Ersatzkosten berechnet.

Für gesonderten zusätzlichen Bearbeitungs- und Reinigungsaufwand kann eine Pauschale von 100,00 EUR berechnet werden, soweit dieser Aufwand nicht bereits durch die Pauschale von 300,00 EUR abgedeckt ist.

9.5 Brandmeldeanlage und Einsatzkosten

Für einen erforderlichen Technikereinsatz wegen schuldhafter Manipulation der Brandmeldeanlage gelten folgende Kostenpauschalen:

  • montags bis samstags von 10:00 bis 17:00 Uhr: 150,00 EUR;
  • außerhalb dieser Zeiten und an gesetzlichen Feiertagen: 250,00 EUR.

Kosten eines Feuerwehreinsatzes infolge schuldhafter Manipulation der Brandmeldeanlage können dem Verantwortlichen nach den gesetzlichen Vorschriften auferlegt werden. Sie können abhängig vom Einsatz bis zu 2.500,00 EUR betragen.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Kosten beziehungsweise der Gebührenbescheid der zuständigen Stelle.

9.6 Entwendete Küchengegenstände

Für entwendete Küchengegenstände gelten folgende Ersatzpauschalen pro Stück:

  • Teller: 5,00 EUR;
  • Topf: 20,00 EUR;
  • Pfanne: 30,00 EUR;
  • Gabel, Messer oder Löffel: jeweils 5,00 EUR;
  • sonstige Kochutensilien: 10,00 EUR.

9.7 Nachweis eines geringeren Schadens und Abrechnung

Für sämtliche Schadens- und Kostenpauschalen bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder Aufwand entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale war.

Berechtigte Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden. Derselbe Schaden oder Aufwand wird nicht mehrfach berechnet.

10. Haustiere und zusätzliche Zimmerbelegung

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden. Ein gegebenenfalls anfallendes Entgelt wird vor der Buchung oder vor Bestätigung der Tieraufnahme vereinbart.

Die gesetzlichen Rechte von Menschen mit Assistenzhunden bleiben unberührt.

Zusätzliche Übernachtungsgäste benötigen die vorherige Zustimmung des Hotels. Die zulässige Höchstbelegung des Zimmers darf nicht überschritten werden.

Für eine genehmigte zusätzliche Belegung gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, folgende Zusatzpreise:

  • eine zusätzliche Person: 40,00 EUR pro Nacht;
  • zwei zusätzliche Personen: insgesamt 90,00 EUR pro Nacht;
  • jede weitere zusätzliche Person: zusätzlich 50,00 EUR pro Nacht.

Die genannten Beträge verstehen sich einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer. Aus diesen Preisen ergibt sich kein Anspruch auf eine zusätzliche Belegung.

11. Vertragsbeendigung durch das Hotel

Das Hotel kann den Beherbergungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich kündigen.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung vorliegen, beispielsweise bei:

  • Gewalt, Bedrohungen oder erheblichen Belästigungen von Gästen oder Mitarbeitern;
  • Vandalismus oder erheblichen vorsätzlichen Beschädigungen;
  • erheblichen oder wiederholten Ruhestörungen;
  • unerlaubtem Rauchen in den Räumlichkeiten;
  • Manipulation von Rauchmeldern oder anderen Sicherheitseinrichtungen;
  • einer nicht genehmigten Party oder erheblichen unzulässigen Mehrbelegung;
  • rechtswidriger Nutzung der Räumlichkeiten.

Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt zuvor eine Abmahnung oder eine Aufforderung zur Abhilfe. Bei schwerwiegenden Fällen kann eine sofortige Kündigung zulässig sein.

12. Haftung des Hotels und Parkplätze

Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die Gäste in das Hotel einbringen, haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 701 ff. BGB.

Gäste werden gebeten, persönliche Gegenstände und Firmeneigentum sorgfältig zu verwahren und Verluste oder Beschädigungen unverzüglich zu melden.

Mit der Bereitstellung eines Parkplatzes übernimmt das Hotel keine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die besondere gesetzliche Gastwirtshaftung gilt nicht für Fahrzeuge und darin belassene Gegenstände. Eine Haftung des Hotels aus anderen gesetzlichen Gründen bleibt bestehen.

13. Rechnungsübermittlung

Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, soweit die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Wünscht der Kunde zusätzlich einen postalischen Versand, kann hierfür nach vorheriger Vereinbarung ein Entgelt von 5,00 EUR einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer berechnet werden.

Gesetzliche Ansprüche auf eine bestimmte Rechnungsform bleiben unberührt.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht Bestandteil des Vertrags werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Vertragslücken.

§ 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

Hausordnung des Hotels Engelsburg

Liebe Gäste,

damit sich alle Gäste wohlfühlen und unsere Einrichtungen sicher genutzt werden können, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten.

Die Hausordnung gilt für die Hotelzimmer, Gemeinschaftsräume, Parkplätze und übrigen zum Hotel gehörenden Außenbereiche. Bitte behandeln Sie andere Gäste und unsere Mitarbeiter respektvoll.

1. Anreise, Abreise und Schlüssel

Der Check-in ist ab 16:00 Uhr möglich. Am Abreisetag ist das Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr zu räumen. Abweichende Zeiten müssen vorher mit dem Hotel vereinbart werden.

Nehmen Sie bei der Abreise sämtliche persönlichen Gegenstände sowie gegebenenfalls Firmeneigentum mit. Geben Sie alle überlassenen Schlüssel nach Absprache mit dem Hotel zurück.

Schlüssel und Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden. Melden Sie einen Schlüsselverlust unverzüglich.

Bei schuldhaftem Verlust eines Zimmerschlüssels wird eine Ersatzpauschale von 150,00 EUR berechnet. Es gelten die Regelungen zu Kostenpauschalen in Abschnitt 9 der AGB.

Halten Sie Hauseingangstüren geschlossen, ohne Fluchtwege oder Notausgänge zu blockieren.

2. Besucher und Zimmerbelegung

In den Zimmern dürfen nur die angemeldeten und für die Buchung bestätigten Personen übernachten.

Zusätzliche Übernachtungsgäste benötigen die vorherige Zustimmung des Hotels. Auch Tagesbesucher sind vorher mit dem Hotel abzustimmen.

Die zulässige Höchstbelegung darf nicht überschritten werden. Gäste und Besucher haben die Hausordnung einzuhalten.

3. Nachtruhe und Partys

Die Nachtruhe beginnt um 20:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.

Ab 20:00 Uhr müssen die Zimmertüren geschlossen bleiben. Halten Sie den Schallpegel auf einem Minimum. Laute Musik, laute Gespräche und lautes Telefonieren sind auf den Fluren, am Grillplatz und auf dem gesamten Hotelgelände nicht gestattet.

Fernseher, Musik und Gespräche in den Zimmern sind auf Zimmerlautstärke zu begrenzen.

Ab 22:00 Uhr sind das Grillen und das Verweilen am Grillplatz sowie gesellige Zusammenkünfte in den Außenbereichen untersagt.

Der Zugang zum Hotel und das Verlassen des Hotels bleiben möglich. Zum Rauchen darf der vorgesehene Bereich vor dem Eingang unter Beachtung der Nachtruhe genutzt werden.

Partys sind im gesamten Hotel und auf dem Hotelgrundstück nicht gestattet.

Geplante Gruppenaufenthalte im Zusammenhang mit Hochzeiten oder Junggesellenabschieden sind vor der Buchung mit dem Hotel abzustimmen.

4. Rauchen und Cannabis

Das Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind in sämtlichen Innenräumen des Hotels untersagt.

Das Rauchen oder Verdampfen von Cannabis, Marihuana und Haschisch ist im Gebäude und auf dem gesamten Hotelgrundstück untersagt.

Tabak darf nur in dem dafür vorgesehenen Bereich vor dem Eingang geraucht werden. Die Eingangstür muss dabei geschlossen bleiben. Vermeiden Sie, dass Rauch in das Gebäude gelangt.

Zigarettenreste sind vollständig zu löschen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Wird im Zimmer geraucht und entstehen dadurch zusätzliche Reinigungs- oder Malerarbeiten, wird eine Schadenspauschale von 300,00 EUR berechnet.

Werden Bettwäsche oder Inventar durch das Rauchen beschädigt, werden zusätzlich die erforderlichen Ersatzkosten berechnet. Für gesonderten zusätzlichen Bearbeitungs- und Reinigungsaufwand kann eine Pauschale von 100,00 EUR berechnet werden, soweit dieser Aufwand nicht bereits durch die Pauschale von 300,00 EUR abgedeckt ist.

Es gelten die Regelungen zu Kostenpauschalen in Abschnitt 9 der AGB.

5. Brandschutz, Brandmeldeanlage und elektrische Geräte

5.1 Brandmeldeanlage

Das Hotel verfügt über eine miteinander verbundene Brandmeldeanlage. Der Rauchmelder in Ihrem Zimmer ist mit den anderen Rauchmeldern im Hotel verbunden. Ein Alarm kann im gesamten Gebäude ertönen.

Das Abdecken, Entfernen, Verdrehen oder sonstige Manipulieren von Rauchmeldern, Sirenen und anderen Sicherheitseinrichtungen ist strengstens untersagt.

Eine Manipulation kann strafbar sein und zur Anzeige bei der Polizei sowie zur Kündigung des Beherbergungsvertrags und zu einem Hausverbot führen.

Muss wegen einer schuldhaften Manipulation ein Techniker anreisen, um die Anlage zurückzusetzen oder ihre Funktion wiederherzustellen, gelten folgende Kostenpauschalen:

  • montags bis samstags von 10:00 bis 17:00 Uhr: 150,00 EUR;
  • außerhalb dieser Zeiten und an gesetzlichen Feiertagen: 250,00 EUR.

Wird durch eine schuldhafte Manipulation ein Feuerwehreinsatz verursacht, können dem Verantwortlichen die Einsatzkosten nach den gesetzlichen Vorschriften auferlegt werden. Diese können bis zu 2.500,00 EUR betragen.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Kosten beziehungsweise der Gebührenbescheid der zuständigen Stelle. Es gelten die Regelungen zu Kostenpauschalen in Abschnitt 9 der AGB.

5.2 Fluchtwege und offene Flammen

Flure, Treppen, Notausgänge sowie Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben.

Dort dürfen insbesondere keine Schuhe, Werkzeuge, Koffer oder sonstigen Gegenstände abgestellt werden.

Offenes Feuer und Kerzen sind im Gebäude untersagt.

5.3 Elektrische Geräte und Cryptomining

Eigene elektrische Heizgeräte, Heizlüfter und Radiatoren dürfen im Hotel nicht betrieben werden.

Eigene Kochplatten und vergleichbare Geräte dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Hotels verwendet werden.

Beim Verlassen des Zimmers sind selbst mitgebrachte elektrische Geräte sowie Fernseher und Beleuchtung auszuschalten. Insbesondere PCs und Laptops dürfen während Ihrer Abwesenheit nicht weiterlaufen oder unbeaufsichtigt laden.

Ausgenommen sind die vom Hotel vorgesehenen Kühlschränke, fest installierten Anlagen und medizinisch notwendige Geräte.

Cryptomining, also der Betrieb von Geräten zur Erzeugung oder Berechnung von Kryptowährungen, ist im gesamten Hotel untersagt.

Das Laden von E-Bike-, E-Scooter- und vergleichbaren großen Antriebsakkus in den Zimmern und auf Fluren ist nicht gestattet. Stimmen Sie eine mögliche Lademöglichkeit vorher mit dem Hotel ab.

5.4 Verhalten bei Feueralarm

Bei Feueralarm:

  • Verlassen Sie das Gebäude unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege.
  • Kehren Sie nicht in Ihr Zimmer zurück.
  • Halten Sie Eingänge und Feuerwehrzufahrten frei.
  • Befolgen Sie die Anweisungen des Personals und der Einsatzkräfte.

Im Brandfall oder bei einer akuten Gefahr wählen Sie 112. Informieren Sie zusätzlich das Hotel, sobald dies ohne Gefährdung möglich ist.

6. Sauberkeit und Umgang mit Zimmern und Inventar

Behandeln Sie Zimmer, Möbel, Glasflächen, Tapeten und elektrische Geräte sorgfältig.

Möbel dürfen nicht eigenständig verschoben, umgestellt oder aus dem Zimmer entfernt werden. Änderungen der Möbelanordnung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

Muss das Hotel die ursprüngliche Möbelanordnung nach einem unerlaubten Verstellen wiederherstellen, wird hierfür eine Kostenpauschale von 50,00 EUR berechnet. Es gelten die Regelungen zu Kostenpauschalen in Abschnitt 9 der AGB.

Betreten Sie das Hotel nicht mit stark verschmutzten Baustellenschuhen. Wechseln Sie vor dem Betreten in saubere Schuhe und lagern Sie verschmutzte Arbeitsschuhe nicht in Fluchtwegen oder Gemeinschaftsräumen.

Bewahren Sie Arbeitsmaterialien, Maschinen und gefährliche oder leicht entzündliche Stoffe nur an zuvor mit dem Hotel vereinbarten Orten auf.

Melden Sie vorhandene Mängel und neu entstandene Schäden unverzüglich.

Nehmen Sie keine eigenmächtigen Reparaturen oder Veränderungen an Einrichtungen und technischen Anlagen vor.

7. Küchen und Küchenutensilien

Das Frittieren mit Öl ist sowohl in der Gemeinschaftsküche als auch in den Küchen der Zimmer untersagt.

Reinigen Sie benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und sonstige Kochutensilien gründlich mit Spülmittel. Lassen Sie die Gegenstände abtropfen, trocknen Sie sie und stellen Sie sie anschließend an ihren vorgesehenen Platz zurück.

Reinigen Sie nach dem Kochen die Arbeitsflächen und den Kochplatz. Schalten Sie Kochgeräte nach der Benutzung vollständig aus.

Küchenutensilien und Geschirr dürfen nicht aus dem Hotel mitgenommen werden.

Werden Küchengegenstände entwendet, gelten folgende Ersatzpauschalen pro Stück:

  • Teller: 5,00 EUR;
  • Topf: 20,00 EUR;
  • Pfanne: 30,00 EUR;
  • Gabel, Messer oder Löffel: jeweils 5,00 EUR;
  • sonstige Kochutensilien: 10,00 EUR.

Es gelten die Regelungen zu Kostenpauschalen in Abschnitt 9 der AGB.

Bewahren Sie Lebensmittel in Ihrem Zimmer oder in ausdrücklich dafür vorgesehenen Aufbewahrungsbereichen auf. In gemeinschaftlichen Aufbewahrungsbereichen sind Lebensmittel mit Namen zu kennzeichnen.

Nehmen Sie Ihre Lebensmittel bei der Abreise mit.

8. Mülltrennung

Beachten Sie die Mülltrennung in den Zimmern, der Küche und am Grillplatz.

Nutzen Sie die jeweils beschrifteten Behälter für:

  • Verpackungen und Kunststoffverpackungen;
  • Papier und Pappe;
  • Restmüll beziehungsweise Bioabfälle entsprechend der Beschriftung;
  • Glas.

Hygieneartikel gehören in den Restmüll. Glas darf nicht in andere Abfallbehälter gegeben werden.

Lassen Sie keinen Abfall in Fluren, Außenbereichen oder neben den Behältern zurück.

Informieren Sie das Hotel, wenn Behälter voll sind.

9. Waschmaschinen und Wäsche

Nutzen Sie die Waschmaschinen nur mit Waschprogrammen von höchstens 1,5 Stunden Dauer.

Nehmen Sie Ihre Wäsche nach Programmende zeitnah aus der Maschine und hängen Sie sie an den dafür vorgesehenen Stellen auf.

Entfernen Sie trockene Wäsche spätestens am folgenden Tag.

Hinterlassen Sie die Waschküche sauber und ordentlich und beachten Sie die Ruhezeiten.

10. Toiletten, Abflüsse, Kläranlage und Hebeanlage

Das Gebäude verfügt über eine Kläranlage und eine Hebeanlage.

In Toiletten dürfen ausschließlich Toilettenpapier und bestimmungsgemäß anfallende Ausscheidungen entsorgt werden.

Feuchttücher, Watte, Tampons, Binden, Zahnstocher, Bierdeckel, Essensreste, Obstkerne und sonstige Gegenstände gehören weder in Toiletten noch in Spülbecken oder Duschen.

Farben, Lösungsmittel, Öle, Fette und andere Stoffe, die die Anlagen beschädigen oder ihre Funktion beeinträchtigen können, dürfen nicht über die Abflüsse entsorgt werden.

Melden Sie Verstopfungen, ungewöhnliche Geräusche oder austretendes Wasser unverzüglich.

Wird durch eine schuldhafte Missachtung dieser Regeln eine Verstopfung verursacht, wird eine Kostenpauschale von 300,00 EUR berechnet.

Bei einem Notfall oder am Wochenende können stattdessen die tatsächlich erforderlichen Kosten entsprechend der Rechnung des Sanitärbetriebs berechnet werden. Diese können bis zu 1.000,00 EUR betragen.

Es gelten die Regelungen zu Kostenpauschalen in Abschnitt 9 der AGB. Eine doppelte Berechnung derselben Arbeiten erfolgt nicht.

11. Haustiere und Assistenzhunde

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden. Die gesetzlichen Rechte von Menschen mit Assistenzhunden bleiben unberührt.

Bitte informieren Sie uns nach Möglichkeit vor der Anreise über einen Assistenzhund, damit wir die Unterbringung vorbereiten können.

Genehmigte Hunde sind in Gemeinschaftsbereichen und auf dem Hotelgelände an der Leine zu führen. Sie dürfen andere Gäste und Mitarbeiter nicht gefährden oder erheblich stören.

Haustiere dürfen nicht in den Gästebetten schlafen. Bringen Sie bitte eine geeignete Schlafunterlage oder ein Hundebett mit. Das Hotel stellt kein Hundebett zur Verfügung.

Bei Assistenzhunden sind erforderliche behinderungsbedingte Abweichungen mit dem Hotel abzustimmen.

Tierische Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.

12. Grillplatz und Außenbereiche

Nutzen Sie zum Grillen ausschließlich den dafür vorgesehenen Grillplatz und stimmen Sie die Nutzung vorher mit dem Hotel ab.

Lassen Sie einen betriebenen Grill nicht unbeaufsichtigt.

Entsorgen Sie Asche und Glut erst nach vollständigem Erkalten und nur nach den Hinweisen des Hotels.

Hinterlassen Sie den Grillplatz sauber.

Ab 22:00 Uhr sind Grillen und Verweilen am Grillplatz untersagt. Die Nachtruhe beginnt bereits um 20:00 Uhr.

13. Parkplätze

Parken Sie nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und möglichst platzsparend.

Feuerwehrzufahrten, Rettungswege, Eingänge und Zugänge müssen frei bleiben.

Das Abstellen von Anhängern, größeren Firmenfahrzeugen oder Arbeitsgeräten ist vorher mit dem Hotel abzustimmen.

Die Nutzung der Parkflächen außerhalb des gebuchten Aufenthalts bedarf einer gesonderten Zustimmung.

14. Gewerbliche Nutzung, Foto- und Videoaufnahmen und illegale Aktivitäten

Die gewerbliche Nutzung der Zimmer und sonstigen Hotelräume außerhalb des vereinbarten Beherbergungszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.

Die Nutzung der Hotelräume zur Ausübung von Prostitution oder zur Anbahnung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen ist untersagt.

Kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Bedingungen und gegebenenfalls anfallende Entgelte werden gesondert vereinbart.

Die Privatsphäre anderer Gäste und der Mitarbeiter ist zu beachten.

Illegale Aktivitäten sind im gesamten Hotel und auf dem Hotelgrundstück untersagt. Dies betrifft insbesondere unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln, den Handel mit gestohlenen Waren, Gewalt, Bedrohungen und Sachbeschädigungen.

Bei einem begründeten Verdacht auf Straftaten kann das Hotel die Polizei verständigen.

Erhebliche Verstöße können zur Kündigung des Beherbergungsvertrags und zu einem Hausverbot führen.

15. Schadenmeldungen, Kontakt und Regelverstöße

Melden Sie Schäden, Mängel, Schlüsselverluste und Sicherheitsprobleme unverzüglich unter:

Telefon: 02191 65039
E-Mail: info@hotel-engelsburg.de

Befolgen Sie sachlich gerechtfertigte Anweisungen des Hotelpersonals zur Sicherheit und zur Einhaltung dieser Hausordnung.

Die Hausordnung wird unter den in Abschnitt 1 der AGB genannten Voraussetzungen Bestandteil des Beherbergungsvertrags.

Gäste sind verpflichtet, die Regeln einzuhalten und berechtigte Kosten- und Schadensersatzforderungen zu begleichen.

Für sämtliche Schadens- und Kostenpauschalen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder Aufwand entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale war.

Erhebliche oder wiederholte Verstöße können nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur Kündigung des Beherbergungsvertrags und zu einem Hausverbot führen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.

Ihr Hotel Engelsburg

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